Vögel suchen gerne geschützte Plätze für ihre Nester, leider oft in den Mechanikbereichen von Lamellenstoren.
Falls Sie ein Vogelschutzblech wünschen bieten wir Ihnen dies gerne an.
Das Entfernen von Nestern während der Brutzeit (März - August) gesetzlich verboten. Aus diesem Grund macht dieser Schutz Sinn.
Die Installation darf gemäss dem Artenschutz-Gesetz nur ausserhalb der Brutsaison (Ende Oktober bis Anfang März, je nach Vogelart) erfolgen oder wenn keine Nester vorhanden sind. So schützen wir nicht nur Ihre Lamellenstoren, sondern auch die Natur.
Bitte beachten Sie, dass trotz der Vogelschutzbleche nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, dass sich dennoch Vögel einnisten.
Bei Fragen melden Sie sich bei uns wir beraten Sie gerne.